Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

 

Für sämtliche Lieferungen, Leistungen, Auskünfte und Beratungen im Rahmen der Geschäftsbeziehung mit unseren Kunden gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, neben den jeweils einvernehmlich getroffenen Vereinbarungen. Diese Bedingungen finden auch Anwendung auf Folgegeschäfte, unabhängig davon, ob in einem solchen erneut ausdrücklich auf diese Bedingungen Bezug genommen wird. Jegliche abweichenden Geschäftsbedingungen werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, sie werden von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt. Die Ausführung von Lieferungen und Leistungen stellt keine Anerkennung der Bedingungen des Kunden dar. Der Kunde erkennt vielmehr durch Annahme unserer Auftragsbestätigung ausdrücklich an, auf Einwände bezüglich seiner eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu verzichten, die sich aus der Geschäftsbeziehung ergeben könnten.

Auf Verbraucher finden diese Bedingungen keine Anwendung.

 

2.Auskünfte, Beratungen und die Beschreibung von Produkteigenschaften:

 

2.1.   Unsere Auskünfte, Beratungen und sonstigen Leistungen basieren ausschließlich auf unserer bisherigen Erfahrung.

 

2.2.    Produktbeschreibungen und -angaben stellen keine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie im Sinne des § 434 BGB dar, es sei denn, wir haben dies dem Besteller zuvor ausdrücklich schriftlich bestätigt oder eine Eigenschaft ist in einem schriftlichen Kaufvertrag mit dem Kunden aufgeführt.

 

2.3.    Eine Garantie wird nur dann von uns übernommen, wenn eine Eigenschaft oder Leistung schriftlich als „garantiert“ bezeichnet wurde.

 

2.4.   Unsere Haftung für die Verwendbarkeit unserer Produkte für den vom Kunden vorgesehenen   Verwendungszweck besteht nur, wenn dies schriftlich vereinbart wurde. 

 

3.Angebot und Vertragsabschluss:

 

3.1.   Unsere Angebote, Angebotsprospekte (Preislisten, Internetangebote etc.) sind freibleibend und unverbindlich. Sie stellen lediglich die Aufforderung an den Kunden dar, einen entsprechenden Auftrag zu erteilen. Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande, unter Geltung der nachfolgenden Bedingungen. Gleiches gilt für Ergänzungen oder Nebenabreden. Bei sofortiger Lieferung bzw. Leistungserbringung kann unsere Bestätigung durch unsere Rechnung oder einen Lieferschein ersetzt werden.

 

3.2.    Die zu den Angeboten gehörigen Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

 

3.3.    Mit seiner Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Kaufangebot ab, welches wir durch schriftliche Bestätigung oder durch die Übersendung des bestellten Artikels annehmen.

 

3.4.    Für den Inhalt und die Ausführungen des Vertrages sind die in einem beiderseitig unterschriebenen Vertragsdokument oder in einer Auftragsbestätigung von uns spezifizierten Leistungen maßgebend.

 

3.5.    Etwaige von uns gestellte Konstruktionszeichnungen, Werkzeuge, Muster und ähnliche Vorarbeiten, die vom Besteller veranlasst sind, werden auch dann berechnet, wenn der Auftrag nicht erteilt wird. Diese Bedingungen gelten bereits vor Auftragserteilung. 

 

4. Preise und Zahlungsbedingungen

 

4.1.   Die Berechnung der Vergütung erfolgt auf Grundlage unserer am Tag des Vertragsabschlusses allgemein gültigen Preise, sofern nicht ausdrücklich Anderes vereinbart ist.

 

4.2.   Bei Dauerschuldverhältnissen behalten wir uns vor, die vereinbarten Preise anzupassen, falls eine entsprechende Kostensteigerung eintritt.

 

4.3.   Alle Preise verstehen sich ab Werk in Euro, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Verpackung, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten sind nicht inbegriffen und werden zusätzlich in Rechnung gestellt.

 

4.4.   Alle Zahlungen sind sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug fällig, sofern nicht eine andere Zahlungsweise vereinbart wurde.

 

4.5.   Nicht-bare Zahlungen erfolgen lediglich erfüllungshalber und gelten erst mit unwiderruflicher Gutschrift als erfolgt. Die Kosten der Einziehung und Einlösung gehen zu Lasten des Kunden.

 

4.6.   Ab dem Zeitpunkt des Zahlungsverzugs können wir, vorbehaltlich weitergehender Ansprüche, Verzugszinsen gegenüber Unternehmern in Höhe von 8,5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz sowie pauschale Verzugskosten von 37,50 EUR berechnen. Die Geltendmachung und der Nachweis eines höheren Schadens bleiben hiervon unberührt.

 

4.7.   Im Falle von Sachverhalten, die Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder -bereitschaft eines Kunden aufkommen lassen (wie beispielsweise die Nichteinlösung eines Schecks oder einer Lastschrift sowie das Vorliegen eines außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplans oder die Beantragung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden), sowie bei Zahlungsverzug, behalten wir uns das Recht vor, die Durchführung von Lieferungen und Leistungen bis zur vollständigen Vorauszahlung oder zur Stellung einer angemessenen Sicherheitsleistung auszusetzen. Sollte der Kunde einer entsprechenden Aufforderung nicht innerhalb einer angemessenen Frist nachkommen, sind wir berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche behalten wir uns vor. 

 

5. Lieferungen

 

5.1.    Die Lieferungen erfolgen gemäß den Spezifikationen in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses aktuellen Version. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas Abweichendes vereinbart wurde, trägt der Kunde die Verantwortung für die Auswahl der bestellten Produkte und die beabsichtigten Ergebnisse, sowie für das reibungslose Zusammenspiel einzelner Komponenten.

 

5.2.    Fertigungsbedingte Über- oder Unterlieferungen von bis zu 10 % der bestellten Menge sind gestattet.

 

5.3.    Die vom Kunden gewünschten Lieferzeiten sind nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Jegliche Vereinbarungen bezüglich der Lieferzeit stehen unter dem Vorbehalt unserer pünktlichen Selbstbelieferung, es sei denn, wir haben die nicht ordnungsgemäße oder nicht rechtzeitige Belieferung durch unseren Lieferanten zu verantworten.

 

5.4.    Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wird, erfolgt der Versand nach unserem Ermessen und auf Kosten des Kunden. Die Transportgefahr liegt in der Verantwortung des Kunden. Sollte sich eine Lieferung aufgrund von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, verzögern, geht die Gefahr bereits mit der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über.

 

5.5.    Auf Anfrage können wir gegen gesonderte Berechnung eine Transportversicherung abschließen. Im Falle von Transportschäden ist der Abnehmer verpflichtet, unverzüglich die erforderlichen Feststellungen zu treffen, um Schadensersatzansprüche geltend machen zu können.

 

5.6.    Wir behalten uns das Recht vor, Teillieferungen vorzunehmen, es sei denn, die Teillieferung ist offensichtlich nicht im Interesse des Kunden.

 

5.7.    Der Besteller gerät in Verzug mit der Abnahme, wenn er nicht innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Fertigstellungsmeldung und der Aushändigung oder Zusendung der Rechnung den Auftragsgegenstand abgeholt oder abgenommen hat. Bei Nichtabnahme kann der Verkäufer von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen.

 

 

6. Liefer- und Leistungszeitangaben

 

6.1.    Unsere Angaben zu Liefer- und Leistungszeiten erfolgen nach bestem Ermessen auf Grundlage der aktuellen Auftrags- und Lieferlage. Diese Informationen sind lediglich als ungefähre Richtwerte zu verstehen, sofern nicht ausdrücklich eine schriftliche und verbindliche Zusage für konkrete Leistungszeiten gemacht wird.

6.2.    Die Lieferzeiten beziehen sich stets auf das Versanddatum der Ware bzw. die Bereitstellung der Ware zur Abholung. Sie gelten als eingehalten, wenn die Ware zu diesem Zeitpunkt das Werk verlässt oder die Lieferbereitschaft dem Besteller mitgeteilt wird.

 

6.3.    Die Liefer- und Leistungszeiten verlängern sich in angemessenem Umfang, wenn wir aufgrund höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer und außergewöhnlicher Ereignisse, die trotz zumutbarer Sorgfalt nicht abwendbar sind, an der Erfüllung unserer Verpflichtungen gehindert werden. Als solche Ereignisse gelten insbesondere Krieg, Aufruhr, Streiks, Aussperrungen, Feuer, Überschwemmungen sowie andere nicht vorhersehbare Betriebsstörungen, auch bei Zulieferern. In solchen Fällen ist der Kunde nicht berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadensersatz zu fordern. Sollten diese Ereignisse die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer sein, behalten wir uns das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten. Bei vorübergehenden Hindernissen verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlauffrist.

 

6.4.    Die Liefer- und Leistungszeit verlängert sich ebenfalls in angemessenem Umfang durch nachträglich vom Kunden gewünschte Änderungen.

 

6.5.    Die Einhaltung der Liefer- und Leistungszeiten setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Vertrags- und Mitwirkungspflichten des Kunden voraus. Bei Verzug des Kunden wird die Liefer- und Leistungszeit unterbrochen.

6.6.    Im Falle einer Überschreitung verbindlicher Lieferfristen ist der Kunde (Besteller) verpflichtet, uns eine angemessene Nachfrist zu gewähren, die jedoch vier Wochen nicht unterschreiten darf.

 

6.7.    Sollte die Lieferfrist einschließlich der gewährten angemessenen Nachfrist nicht eingehalten werden, haftet der Unternehmer ausschließlich für den Rechnungswert der nicht fristgerecht gelieferten Warenmenge. Die Haftung ist dabei auf maximal die Höhe des negativen Interesses begrenzt.

 

7. Rücksendungen

 

Rücksendungen werden nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung mit unserem Kunden angenommen. Jegliche Rücksendungen sind für uns frachtfrei durchzuführen. 

 

8. Mitwirkungspflichten des Kunden

 

8.1.   Vor Aufnahme der Konstruktion Ihrer bestellten Anlage oder Maschine ersuchen wir um die Übermittlung sämtlicher erforderlicher Informationen zur Anforderung. Hierzu zählen insbesondere ein detailliertes Lastenheft, Muster, 3D-Daten sowie Zeichnungen der betreffenden Artikel. Wir setzen darauf, dass Sie uns während der Vorbereitung und Umsetzung der Leistungen die notwendige und zumutbare Unterstützung gewähren, um einen reibungslosen Ablauf sicherzustellen.

 

9. Gewährleistung

 

9.1.    Die Gewährleistungsansprüche des Käufers für Sachmängel unterliegen einer Verjährungsfrist von zwei Jahren ab Übergabe oder Ablieferung des Kaufgegenstandes. Diese Verjährungsfrist gilt nicht für Schadensersatzansprüche aufgrund der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für Schadensersatzansprüche, die auf grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachten Schäden durch den Verkäufer beruhen. In diesen Fällen gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

 

9.2.    Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware sofort nach Erhalt auf etwaige Mängel zu überprüfen. Etwaige Mängel sind uns unverzüglich nach Empfang der Ware schriftlich mitzuteilen. Werden offensichtliche Mängel nicht, nicht rechtzeitig oder nicht in der vorgeschriebenen Form gerügt, entfällt die Gewährleistungspflicht in Bezug auf diese Mängel.

 

9.3.    Der Kunde hat das Recht auf Nacherfüllung, wobei wir uns vorbehalten, den Mangel nach eigenem Ermessen entweder zu beheben oder mangelfreien Ersatz zu liefern. Für jeden Mangel wird dem Kunden eine angemessene Nachfrist eingeräumt, die jedoch nicht weniger als zwei Wochen betragen darf.

9.4.    Erfolgt die Nacherfüllung nicht erfolgreich, behalten wir uns das Recht vor, eine erneute Nacherfüllung vorzunehmen. Auch bei wiederholter Nacherfüllung liegt die Entscheidung zwischen Neulieferung oder Mangelbeseitigung in unserem Ermessen.

9.5.    Der Besteller kann vom Vertrag nur zurücktreten, wenn die wiederholte Nacherfüllung erfolglos bleibt.

 

9.6.        Sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, sind die Informationen und Abbildungen in Auftragsbestätigungen, Prospekten und anderen Unterlagen lediglich als Produktbeschreibung zu verstehen. Zugesicherte Eigenschaften müssen ausdrücklich und schriftlich als "Zusicherung" gekennzeichnet sein.

 

9.7.    Zurückgesandte Ware, die beanstandet wird, bedarf einer vorherigen Absprache mit uns. Beanstandungen hinsichtlich eines Teils der Lieferung oder Leistung berechtigen den Kunden nicht zur Beanstandung der Gesamtleistung, sofern die Funktionalität der fehlerfreien Leistungsteile nicht beeinträchtigt wird.

9.8.    Die Gewährleistung erlischt, wenn der gelieferte Gegenstand oder die erbrachte Leistung vom Kunden oder von Dritten verändert oder unsachgemäß bedient oder behandelt wurde. 

 

10. Haftung

 

10.1.    Im Falle von Schäden aufgrund von Vertragsverletzungen oder unerlaubten Handlungen haften wir ausschließlich bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkung findet keine Anwendung bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, Schäden, die aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit resultieren, Garantien oder Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz. Die Haftung ist in solchen Fällen auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen..

 

10.2.    Im Falle einer von uns, unseren Vertretern oder Erfüllungsgehilfen zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistung haften wir auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung. Bei einfacher Fahrlässigkeit gilt die Haftungsbegrenzung entsprechend Abs.10.1. Diese Regelung erstreckt sich auch auf den Ersatz des Verzugsschadens.

10.3.    Wenn der Schaden von einem Dritten verursacht wird, dessen wir uns als Erfüllungsgehilfen bedienen, ist der Kunde verpflichtet, seine Schadensersatzansprüche zunächst gegenüber dem Dritten - notfalls gerichtlich - geltend zu machen, bevor er uns in Anspruch nehmen kann.

10.4.    Sofern der Schaden durch eine vom Kunden für den betreffenden Schadensfall abgeschlossene Versicherung gedeckt ist, haften wir nur für etwaige damit verbundene Nachteile des Kunden, wie beispielsweise höhere Versicherungsprämien oder Zinsnachteile bis zur Schadensregulierung durch die Versicherung.

10.5.    Im Falle von Pflichtverletzungen seitens des Kunden, insbesondere durch unzureichende Zuarbeit, unvollständige Vorinformationen, Fehler im Lastenheft oder Planungsfehler, entbindet dies den Unternehmer von seiner Haftung für etwaige Mängel oder Schäden, die auf der Grundlage dieser fehlerhaften Informationen oder Unterlagen entstehen. Der Kunde trägt die Verantwortung dafür, dass die bereitgestellten Informationen vollständig, korrekt und für die Erfüllung des Auftrags geeignet sind. Etwaige daraus resultierende Pflichtverletzungen oder Mängel, die auf unzureichende Angaben seitens des Kunden zurückzuführen sind, führen nicht zu einer Haftung des Unternehmers.

 

10.6.    Unsere Haftung erstreckt sich nicht auf die Prüfung etwaiger Schutzrechte Dritter. Der Kunde ist verpflichtet, sicherzustellen, dass die von uns erbrachten Leistungen keine Rechte Dritter verletzen. Etwaige Ansprüche Dritter aufgrund von Schutzrechtsverletzungen gehen zu Lasten des Kunden, es sei denn, die Verletzung beruht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz unsererseits.

 

 

11. Eigentumsvorbehalt

 

11.1.    Die gelieferten Waren bleiben unser Eigentum bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen, unabhängig von deren Rechtsgrund, die uns gegenüber dem betreffenden Kunden zustehen. Dies gilt auch dann, wenn Zahlungen für speziell bezeichnete Lieferungen erfolgen. Bei laufender Rechnung dient das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für sämtliche Forderungen, die uns gegenüber dem Kunden aus der Geschäftsbeziehung zustehen.

 

11.2.    Der Kunde hat die Ware sorgsam zu behandeln und auf eigene Kosten ausreichend gegen alle Risiken zu versichern, solange sie in unserem Eigentum steht. Im Falle eines vertragswidrigen Verhaltens des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, behalten wir uns das Recht vor, die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden zurückzunehmen. Falls die Vorbehaltsware nicht mehr im Besitz des Kunden ist, tritt dieser bereits jetzt seine Ansprüche auf Herausgabe gegen Dritte an uns ab. Die Rücknahme oder das Rücknahmeverlangen stellt keinen Rücktritt vom Vertrag dar, es sei denn, dies wird ausdrücklich erklärt oder zwingende gesetzliche Bestimmungen sehen etwas Anderes vor.

 

11.3.    Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware bis auf Widerruf im ordentlichen Geschäftsverkehr zu verbinden oder weiterzuveräußern. Diese Befugnis besteht jedoch nur, solange der Kunde seinen Verpflichtungen uns gegenüber fristgerecht nachkommt. Jegliche Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware sind dem Kunden untersagt.

 

11.4.    Bei Verarbeitung, Umbildung oder Verbindung der Vorbehaltsware wird der Kunde verpflichtet, uns Eigentümer bzw. Miteigentümer der neuen Sache zu machen. Das Verhältnis des Wertes unserer Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Waren bestimmt dabei den Umfang unserer Eigentums- bzw. Miteigentumsrechte.

 

11.5.    Der Kunde tritt bereits im Voraus sämtliche Ansprüche und Forderungen aus der Weiterveräußerung der sich in unserem Vorbehaltseigentum befindlichen Ware an uns ab. Diese Abtretung dient zur Sicherung aller unserer Forderungen bis zur vollständigen Tilgung. Falls die in unserem Vorbehaltseigentum stehende Ware zusammen mit anderen, uns nicht gehörenden Waren zu einem Gesamtpreis weiterveräußert wird, erstreckt sich die Abtretung an uns auf den Teil der Forderung, der dem Verhältnis des Wertes unseres (Mit-)Eigentums entspricht. Wir nehmen diese Abtretung hiermit an.

 

11.6.    Die Weiterveräußerung der Waren oder Warenteile an einen Dritten vor vollständiger Bezahlung ist nicht zulässig, wenn der Dritte die Abtretung der gegen ihn gerichteten Forderung des Kunden ausgeschlossen hat.

 

11.7.    Der Kunde ist befugt, die abgetretenen Forderungen bis auf Widerruf einzuziehen. Von unserem Widerrufsrecht machen wir keinen Gebrauch, solange der Kunde seinen Verpflichtungen ordnungsgemäß und fristgerecht nachkommt, sowie nicht insolvent wird oder zahlungsunfähig ist. Die eingezogenen Beträge hat der Kunde bis zur vollständigen Tilgung der abgesicherten Forderungen getrennt für uns zu halten.

11.8.    Der Kunde ist verpflichtet, auf unser Verlangen die Abtretung an Dritte mitzuteilen und uns alle erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Einziehung der abgetretenen Forderungen zur Verfügung zu stellen. Wir behalten uns das Recht vor, die Abtretung gegenüber Dritten offenzulegen.

 

11.9.     Im Falle einer Pfändung oder anderer Beeinträchtigungen unserer Rechte durch Dritte, insbesondere bei Zugriffen auf die Vorbehaltsware, ist der Kunde verpflichtet, den Dritten auf unsere Rechte hinzuweisen und uns umgehend zu informieren. Die Kosten und Schäden, die durch die Verletzung dieser Pflicht entstehen, trägt der Kunde.

11.10.    Falls der Wert der uns gewährten Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt, sind wir bereit, Sicherheiten nach Wahl des Kunden - sofern keine Wahl getroffen wird, nach unserem Ermessen - in angemessenen Teilen freizugeben.

11.11.    Sofern der Kunde die Ware seinerseits unter Eigentumsvorbehalt weiterveräußert, gilt der Eigentumsvorbehalt bezüglich unseres Eigentums bzw. Miteigentums an der betreffenden Ware als treuhänderisch für uns vereinbart.

11.12.    Der Kunde verpflichtet sich, uns oder von uns beauftragten Dritten auf Verlangen jederzeit Zutritt zu seinen Geschäftsräumen zu gewähren. Dies dient der Feststellung des Vorhandenseins von Vorbehaltsware sowie der Möglichkeit, Vorbehaltsware in Besitz zu nehmen, falls wir unsere Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt geltend machen müssen.

 

12. Aufrechnung/Zurückbehaltung

 

Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen unsere Ansprüche aufzurechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen, es sei denn, die Forderung des Kunden ist unstreitig oder rechtskräftig gerichtlich festgestellt. 

 

13. Datenschutz

 

Die Erhebung, Verarbeitung und Speicherung personenbezogener Daten, wie Anrede, Name, Anschrift und E-Mail-Adresse, erfolgt durch uns ausschließlich gemäß den Bestimmungen des deutschen Datenschutzrechts, insbesondere des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). 

 

14. Erfüllungsort und Gerichtsstand und anwendbares Recht

 

Der Erfüllungsort für sämtliche Leistungen aus dem Vertragsverhältnis befindet sich am Sitz unserer Firma. Für eventuelle Streitigkeiten im Zusammenhang damit ist der Gerichtsstand für beide Vertragsparteien in Bad Liebenwerda. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 

 

15. Schlussbestimmungen

 

15.1      Die Übertragung von Rechten und/oder Pflichten aus diesem Vertrag durch den Kunden ist nur nach vorheriger schriftlicher Einwilligung unsererseits zulässig.

 

15.2.    Änderungen und Ergänzungen der getroffenen Vereinbarungen sowie dieser Bedingungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung und sind nicht Bestandteil des Vertrages.

 

15.3.    Falls eine oder mehrere Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein sollten oder der auf ihrer Grundlage abgeschlossene Vertrag eine Regelungslücke aufweist, bleiben die übrigen Regelungen unberührt. Die Vertragspartner werden in einem solchen Fall eine Regelung treffen, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt und die fehlende oder unwirksame Bestimmung ersetzt. 

 

Schwarzheide, Stand  Januar 2024

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